Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

3DIMETIK GmbH & Co. KG
Potsdamer Straße 15
34134 Kassel

 

§ 1 Geltungsbereich, Abweichende AGB, Nebenabreden

 

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie zwischen den Parteien nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

  1. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die vereinbarte Dienstleistung oder Warenlieferung von uns ohne Vorbehalt erbracht wurde.

 

  1. Durch Erteilung eines Auftrags erklärt der Kunde sein verbindliches Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es ist zwischen den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

 

  1. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden von Verträgen mit unseren Kunden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine evtl. Aufhebung der Schriftform zwischen den Parteien.

 

  1. „Kunde“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Erteilung eines Auftrags an uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungen, Leistungsänderungen, Dokumente

 

  1. Alle Angebote von Kunden sind, sofern im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nichts anderes vereinbart ist, stets freibleibend; sie stellen lediglich die Aufforderung an uns dar, auf der Basis der Kundenanfrage ein Angebot abzugeben. Ist die Anfrage des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 

  1. Ein Vertrag kommt erst nach Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden oder im Falle von § 2 Nr. 1 Satz 2 dieser Bedingungen durch uns zu Stande.

 

  1. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich unser Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Änderungen der vereinbarten Leistung behalten wir uns auch nach Vertragsschluss vor, sofern diese Änderungen nicht wesentlich und für den Kunden zumutbar sind und Art und Umfang unserer Leistung dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

 

Alle Messungen, Prüfungen und sonstige Dienstleistungen werden von uns nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und technischen Regeln sowie nach dem Stand der Wissenschaft erbracht.

Messprotokolle und Prüfberichte sowie sonstige Aufzeichnungen werden von uns, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zu einer Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Leistung aufbewahrt.

 

  1. An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die der Kunde im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhält, behalten wir uns sämtliche Urheberrechte vor. Vor ihrer Veröffentlichung, Zugänglichmachung sowie der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.

 

Für uns unaufgefordert durch den Kunden zugesandten Unterlagen oder Daten übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Vorauszahlung, Aufrechnung, Rabatte, Schadenersatz

 

  1. Unsere angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden stets freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragsbestätigung werden die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. Bei wesentlicher, nicht vorhersehbarer und von uns nicht beeinflussbarer Veränderung der Erstellungskosten unserer Leistung behalten wir uns das Recht vor, mit dem Kunden einen von der Auftragsbestätigung abweichenden Preis zu vereinbaren.

 

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem vereinbarten bzw. im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Tag der Lieferung oder Ausführung mehr als vier Monate und haben sich in dieser Zeit die Preise aufgrund von Umständen erhöht oder herabgesetzt, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, so können wir eine entsprechende Änderung des Preises verlangen, wenn wir dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitteilen. Der Kunde kann in diesem Fall hinsichtlich der Liefergegenstände oder Dienstleistungen, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am siebten Kalendertag nach Erhalt unserer Mitteilung erklären.

 

  1. Unsere Preise gelten ab unserem Firmensitz. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Verpackung und Versendung nach unserer Wahl und wird zu Selbstkosten berechnet. Verpackungen werden nur zurückgenommen, wenn wir auf Grund gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.

 

  1. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wird ohne besondere Vereinbarung nicht gewährt. Die Rechnung wird, je nach der vereinbarten oder nach diesen Bedingungen zulässigen Rechnungsstellung, unter dem Tag der Lieferung, Ausführung, Teillieferung, Teilausführung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.

 

  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. In diesem Fall ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder unser Schaden wesentlich niedriger ist.

 

Für jede Mahnung berechnen wir € 5,00 Mahnkosten.

 

  1. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nach eigener Entscheidung nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser, unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als Zahlung. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Falle von Auslandszahlungen oder im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften oder Schecks, gehen zu Lasten des Kunden.

 

  1. Nach den in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Reglungen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen auf die vereinbarten Preise zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, mit der Ausführung des Auftrages bis zum Eingang des Vorauszahlungsbetrages zu warten.

 

  1. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit

des Kunden begründen und ist keine Vorauszahlung vereinbart, können wir die weitere Lieferung oder Dienstleistung von einer Vorauszahlung bis zum Umfang der vereinbarten Leistung oder Teilleistung abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch eine Bankbürgschaft leisten. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn er Zahlungen an uns oder Dritte wiederholt nicht fristgemäß leistet, wenn gegen den Kunden wegen fälliger Forderungen gerichtliche Verfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn gegen den Kunden das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft durchgeführt wird oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.

 

  1. Wir sind berechtigt, eingeräumte Rabatte zu stornieren und nach zu belasten, wenn der Kunde Zahlungen an uns wiederholt nicht fristgemäß leistet, wenn von uns oder Dritten gegen den Kunden wegen fälliger Forderungen gerichtliche Verfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn gegen den Kunden das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft durchgeführt wird oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.

 

Weiterhin sind wir in den vorgenannten Fällen berechtigt, alle anderen noch offenen Rechnungen, auch die gestundeten, gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen.

 

  1. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, bei erforderlichen Nachlieferungen nur in Höhe des Preises für den nachzuliefernden Gegenstand oder des Wertes der nachzuliefernden Leistung.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

  1. Bei Nichtabnahme des bestellten Liefergegenstandes oder der vereinbarten Dienstleistung sind wir berechtigt, anstelle eines konkreten Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der Auftragssumme des jeweiligen Auftrags zu berechnen. Dem Kunden ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

 

§ 4 Lieferung, Fristen, Leistungsverzug, Nachfristsetzung, Gefahrübergang

 

  1. Die vereinbarten oder in unserem Angebot bzw. in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- oder Ausführungsfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Empfänger bzw. dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Kunde die verein-barten, ihm obliegenden oder von ihm zugesagten bzw. die von ihm für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Gleiches gilt im Falle vom Kunden veranlasster Änderungen des bestellten Liefergegenstandes oder der Dienstleistungen.

 

  1. Wir sind bemüht, die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und Ausführungstermine und -fristen einzuhalten. Die Angaben zu Liefer- und Ausführungsterminen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie sind jedoch unverbindlich, es sei denn, es handelt sich um einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Festtermin.

 

  1. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung bzw. die Mitteilung der Ausführungsbereitschaft innerhalb von 30 Tagen nach dem angegebenen Termin auf jeden Fall noch als rechtzeitig. Falls wir schuldhaft einen ausdrücklich vereinbarten Termin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Werktagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen, unvorhersehbaren und von uns unverschuldeten Umständen (z.B. Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel etc.) ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, und sind diese Umstände auf die Herstellung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung von erheblichem Einfluss, so verlängert sich der vereinbarte Liefer- und Ausführungstermin um die Dauer des Leistungshindernisses. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Liefer- oder Leistungsverzuges eintreten.

 

Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen im Falle von Verzug. Vor Ablauf einer solchen verlängerten Liefer- bzw. Ausführungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als vier Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, eine bereits fertiggestellte Teillieferung oder Teilleistung abzunehmen und zu bezahlen, wenn diese zwischen den Parteien als Teillieferung oder Teilleistung vereinbart war oder wenn sie für den Kunden eine unabhängig vom Gesamtauftrag verwertbare Leistung darstellt.

 

  1. Die Liefer- und Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Firmensitz verlassen hat oder wir dem Kunden die Versand- oder Ausführungsbereitschaft mitgeteilt haben.

 

  1. Teillieferungen und Teilausführungen sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig, auch wenn dies zwischen den Parteien nicht gesondert vereinbart, jedoch auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

  1. Sofern keine festen Abnahmefristen vereinbart sind, hat der Kunde den Liefergegenstand oder die ihm angebotene Dienstleistung spätestens acht Tage nach Mitteilung der Fertigstellung oder der Ausführungsbereitschaft abzunehmen.

 

Der Kunde ist nach Erhalt der Lieferung bzw. der Anzeige der Ausführungsbereitschaft insbesondere verpflichtet, die Vertragsgemäßheit des Liefergegenstandes, der Ausführungen und Leistungen unverzüglich zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme zu erklären. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Kunden, gilt der Liefergegenstand, die Ausführung oder die ihm angebotene Leistung nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist als abgenommen.

 

  1. Im Falle unseres Liefer- oder Leistungsverzuges sind Ersatzersatzansprüche des Kunden jeglicher Art ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

 

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,

so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen bei der Leistungserbringung ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche

oder Rechte bleiben vorbehalten.

 

  1. Ist die Versendung des Liefergegenstandes an den Kunden oder einen Dritte vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen über. Die Gefahr geht in jedem Falle mit der Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung durch den Kunden auf diesen über. Nehmen wir Liefergegenstände aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten haben, so trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der betreffenden Liefergegenstände bei uns.

 

Ferner geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind.

 

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten ausreichend gegen Zerstörung, Untergang und Diebstahl zum Neuwert zu versichern, er ist uns auf Nachfrage zum Nachweis verpflichtet. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen und uns dies auf Nachfrage nachweisen.

 

  1. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung des Liefergegenstandes an Dritte nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsbetrieb berechtigt.

 

Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde im Rahmen der Geltung dieser Bedingungen an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde den Dritten die Abtretung mitteilt und uns die zur Geltendmachung erforderlichen Angaben macht und uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.

 

  1. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme, Sicherstellung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte über den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

 

  1. Bei Zahlungsverzug sind wir nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsgegenstände berechtigt. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, im Falle der Zurücknahme der Vorbehaltsware 10 % des Warenwerts als Rücknahmekosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

  1. Sind wir zur Zurücknahme berechtigt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen, sich noch in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände zu ermöglichen.

 

  1. Zurückgenommene Liefergegenstände können wir unter Anrechnung auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir diesen mit angemessener Frist angedroht haben.

 

  1. Die Kosten der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte gegenüber dem Kunden oder Dritten trägt der Kunde.

 

§ 6 Gewährleistung, Haftung, Haftungsbegrenzung, Verjährung

 

  1. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrecht im hier beschriebenen Umfang zu, sofern er seinen in §§ 377, 378 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen oder Mängelrügen sind uns innerhalb von acht Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes oder des Erhalts der vereinbarten Dienstleistung, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach deren Erkennbarkeit mitzuteilen.

 

  1. Erkennt der Kunde bei Erhalt des Liefergegenstandes Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Öffnen der Verpackung festgestellt werden, müssen uns innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.

 

  1. Der Kunde hat uns, soweit für ihn möglich und zur Vermeidung oder Begrenzung eines Schadens erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln in jedweder Weise zu unterstützen.

 

  1. Wir leisten innerhalb vorstehender Fristen für Mängel der Ware oder Ausführungsleistungen Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In diesem Fall sind wir

verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

 

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

 

  1. Gibt der Kunde einen Fehler an, für den wir Gewähr leisten müssten und veranlasst er dadurch eine Überprüfung des Liefergegenstandes oder der erhaltenen Dienstleistung, so hat der Kunde die für die Überprüfung entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden ist.

 

  1. Die Gewährleistung erlischt für solche Liefergegenstände oder Leistungen, die der Kunde vor Ausübung unserer Rechte nach Ziffer 4 selbständig abändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

 

  1. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden – soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

  1. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit des Liefergegenstandes oder der vereinbarten Leistung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

  1. Vorbehaltlich dieser Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung – für eine nur leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für andere leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nicht.

 

 

  1. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Eingang des Liefergegenstandes beim Kunden oder des Erhalts der vereinbarten Leistung.

 

 

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 

  1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unser Firmensitz in Kassel.

 

  1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

 

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

  1. Die Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden sowie aller wechselseitigen Ansprüche ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung übernationaler Vorschriften, insbesondere des UN-Kaufrechts, sind ausgeschlossen.

 

  1. Der Kunde ermächtigt uns, unter Verzicht auf eine Mitteilung, personen- und firmenbezogene bezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG und soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig, zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb unseres Unternehmens befassten Stellen oder unseren Erfüllungsgehilfen zu übermitteln. Das gilt auch für die Datenübermittlung an eine Kreditschutzorganisation, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.

 

Stand: 01.07.2016